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Bewerber für die diesjährige Jägerprüfung müssen ihre Anträge bis spätestens 23. Februar beim Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss einreichen. Die theoretischen und praktischen Teile der Jägerprüfung finden vom 23. bis 27. April statt. Das Antragsformular ist unter www.rhein-kreis-neuss.de/jaegerpruefung abrufbar. Weitere Infos erhalten Sie beim Amt für Sicherheit und Ordnung.
Der Rhein-Kreis Neuss führt am 19. und 20. März 2018 die nächste Fischerprüfung durch. Wer daran teilnehmen möchte, muss spätestens vier Wochen vorher einen Antrag auf Prüfungszulassung bei der Kreisverwaltung, Amt für Sicherheit und Ordnung, einreichen. Den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung gibt es bei den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden. Außerdem steht das Formular im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/fischerpruefung zur Verfügung. Vorbereitungskurse bieten die Fischereisportvereine an. Infos erteilt das Amt für Sicherheit und Ordnung.
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