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Wer eine Immobilie neu vermieten oder verkaufen möchte, benötigt in Deutschland einen Energieausweis. Dabei handelt es sich um eine Art Steckbrief, der den Energiebedarf bzw. den Energieverbrauch eines privat oder gewerblich genutzten Gebäudes ausweist.
Für alle Gebäude, die vor 1966 erbaut wurden, ist der Ausweis seit dem Jahr 2008 Pflicht und muss 2018 nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von zehn Jahren erneuert werden. 2019 laufen dann alle Ausweise für Gebäude ab, die nach 1966 gebaut wurden.
Immobilienbesitzern, die Interessenten bei der Haus- bzw. Wohnungsbesichtigung einen ungültigen Ausweis vorlegen, droht eine Strafe von bis zu 15.000 Euro. Es ist daher ratsam, den Ausweis so schnell wie möglich erneuern zu lassen.
Je nach Gebäude und Baujahr wird ein sogenannter Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt. Die Energieberater der NEW AG sind eingetragene Experten, die berechtigt sind, beide Ausweistypen auszustellen. Für den Bedarfsausweis kommen die Energieberater in das Gebäude, um eine detaillierte Analyse durchzuführen.
Mehr zum Thema Energieausweis und zu den Kosten unter: www.new-energie.de