Um das Erscheinungsbild im historischen Ortskern Korschenbroich zu erhalten und zu stärken, soll hier künftig eine Gestaltungssatzung greifen. So sollen Baumaßnahmen im Sinne der Satzungsvorgaben angemessen gesteuert werden. In der Satzung wird zunächst die städtebauliche und architektonische Situation analysiert. Daran anschließend werden gestalterische Festsetzungen getroffen, die in der Regel den öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum betreffen. Hier werden unter anderem Regelungen zur Gebäude-Anordnung, zu Fassaden und Dächern sowie zu Werbeanlagen getroffen.
Um im Einzelfall über gestalterische Anforderungen entscheiden zu können, soll ein „Gestaltungsbeirat Ortsmitte Korschenbroich“ eingerichtet werden. Dieser soll politisch besetzt sein und unter dem Vorsitz des Bürgermeisters stehen. Beratend sollen dem Beirat die Verwaltung und der ehrenamtliche Denkmalschutzbeauftragte zur Seite stehen.
Zum weiteren Verfahren: Der Entwurf der Gestaltungssatzung kann bis zum 11.6. im Rathaus Don-Bosco- Straße 6 (1. Etage, Flur vor dem Vorzimmer OG 29) während der Öffnungszeiten (montags-freitags: 8.30-12 Uhr donnerstags: 14-18 Uhr) eingesehen werden Die Satzung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabsprache einsehbar. Melden Sie sich gerne bei Elke Schmitz: 02161-613-187, Rathaus Don-Bosco-Straße, 1. Etage, Zimmer 22. Anregungen zur Satzung können schriftlich , per Email (elke.schmitz@korschenbroich.de) oder persönlich vorgebracht werden.