Der Rat der Stadt Korschenbroich hat am 29. November 2018 die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. Die Haushaltssatzung sieht dabei eine Steuererhöhung vor, ohne die der zwingend erforderliche Haushaltsausgleich nicht möglich gewesen wäre. Der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wird dabei von 250 v.H. auf 275 v.H., der Hebesatz der Grundsteuer B (Grundstücke) von 480 v.H. auf 590 v.H. angehoben.
Durch die freiwillige Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW erhält die Stadt Korschenbroich im Zeitraum 2012 bis 2021 insgesamt Landeszuwendungen in Höhe von rund 11 Mio. Euro. Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist insbesondere ein dauerhafter Haushaltsausgleich ab dem Haushaltsjahr 2018.
Die Umsetzung der Haushaltssanierung erfordert neben zahlreichen Einsparmaßnahmen auch die Verbesserung der Einnahmesituation, als letztes Mittel Steuererhöhungen. Weitere Informationen zum Thema „Stärkungspakt“ enthält die 7. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes.
Der Haushalt 2019 beinhaltet zahlreiche Investitionen in den Bereichen Bildung, Kindertageseinrichtungen, Brandschutz und Infrastruktur mit einem Volumen von rund 6 Mio. Euro. Hierfür werden keine Kredite aufgenommen. Das gesetzte Ziel einer stetigen Entschuldung zur Entlastung künftiger Generationen wird dabei konsequent weiterverfolgt. Näheres ist insbesondere dem Vorbericht zum Haushalt zu entnehmen unter www.korschenbroich.de