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Das Kreisumweltamt weist darauf hin, dass Gärten wichtige Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten für Vögel und andere Tiere sind. Deshalb ist es in der Nist- und Brutzeit – von März bis einschließlich September – verboten, Hecken und Wallhecken, aber auch Gebüsche, Röhricht und Schilf zu roden oder zurückzuschneiden. Kreisumweltdezernent Karsten Mankowsky betont: „Das gilt auch innerhalb von Ortschaften, denn Hausgärten sind wichtige Lebensräume.“ Hecken bieten kleinen Tieren und Vögeln nicht nur Nist- und Versteckmöglichkeiten, sie sind auch während der Blütezeit zusammen mit anderen Gartenpflanzen Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und viele andere Insekten. Erlaubt sind ab März nur schonende Pflegeschnitte. Ausnahmen gelten für behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die nicht zu einer anderen Jahreszeit durchgeführt werden können, und zum Beispiel für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen und im Wald. Weitere Infos: Untere Landschaftsbehörde im Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss · Tel. 02181.6016840