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Der Rhein-Kreis Neuss führt am 4./5. November die nächste Fischerprüfung durch. Wer daran teilnehmen möchte, muss spätestens vier Wochen vorher einen Antrag auf Prüfungszulassung bei der Kreisverwaltung, Amt für Sicherheit und Ordnung, einreichen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, in dem u.a. Fragen aus den Gebieten „Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde" zu beantworten sind. Im praktischen Teil ist ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das notwendige Zubehör hinzuzufügen.
Den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung gibt es bei den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden. Außerdem steht das Formular im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/fischerpruefung als Download-Datei zur Verfügung. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres.
Vorbereitungskurse bieten die Fischereisportvereine an.
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