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Wer im neuen Jahr Gartenflächen entsiegelt, kann dazu Fördergelder von der Stadt Korschenbroich bekommen. Insbesondere in bebauten Ortslagen können blühende Gärten das Kleinklima verbessern, der Entstehung von Hitzeinseln entgegenwirken, die Lebensbedingungen für Flora und Fauna verbessern und die natürliche Bodenfunktion wiederherstellen. Positive Auswirkungen gibt es auch für das Grundwasser, z.B. wird der Kanal entlastet und die Hochwassergefahr gemindert. Die städtische Finanzspritze soll zur Eigeninitiative anregen.
Gefördert wird die Entsiegelung von versiegelten (z.B. überbauten oder wasserundurchlässig befestigten) und teilversiegelten Flächen (wassergebundenen
Wegedecken, Schotterflächen und Kiesflächen) und deren Umwandlung in Grünflächen (Vegetationsflächen wie z.B. Staudenbeete, Gehölzflächen, Wildblumenwiesen etc.) auf gewerblich und zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken, soweit keine anderen rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn die Entsiegelung aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften ohnehin durchgeführt werden muss (z.B. Baugenehmigung). Nicht förderfähig sind ferner Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen der Neuaufstellung/Änderung von Bebauungsplänen, da diese ohnehin der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausleichs-Regelung unterliegen. Die Förderhöhe beträgt bei versiegelten Flächen 5 Euro und bei teilversiegelten Flächen (wassergebundenen Wegen, Schotterflächen, Kiesflächen) 2,50 Euro pro qm. Die Fläche muss mindestens 10 qm groß sein.
Infos finden Sie im Bürgerservice-Portal, www.korschenbroich.de. Ansprechpartner im Rathaus ist Dr. Theo Verjans, Tel. 02161.613-146