Das von einem privaten Investor geplante Windrad in der Nähe von Epsendorf erscheint in seiner beantragten Höhe und an der Stelle als nicht genehmigungsfähig. Der Antrag erfülle nicht die für eine Genehmigung im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Voraussetzungen. Dies hat die Untere Immissionsschutzbehörde des Rhein-Kreis Neuss dem Antragsteller im Rahmen der vorgeschriebenen Anhörung mitgeteilt. Als Grund für die beabsichtigte Versagung werden von der Bezirksregierung Düsseldorf vorgebrachte luftrechtliche Vorgaben, wie die Höhe und der Standort der Anlage, gesehen. Liegen die Genehmigungsvoraussetzungen nicht vor, ist der Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz abzulehnen. Auch die Stadt Korschenbroich hat sich gegen den Bau ausgesprochen. Die Untere Immissionsschutzbehörde des Rhein-Kreis Neuss ist für die Genehmigung von Windkraftanlagen zuständig. Das dort vorgeschriebene Verfahren sieht im Vorfeld der Erteilung oder Versagung der Genehmigung eine Behördenbeteiligung vor. Diese wurde nach Antragstellung durch den Kreis durchgeführt.