© Bjoern Wylezich – 123RF.com
Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss umzieht, kann seit dem letzten Jahr direkt im Bürgerbüro seine Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern lassen. Eine neue Kooperation zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und allen Kommunen im Kreis macht dies möglich. Die Mitarbeiter in den Rathäusern geben die neue Anschrift auf direktem Weg digital an den Kreis weiter. Bürger bringen bei der Ummeldung in ihrer Stadt oder Gemeinde einfach neben dem Personalausweis den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit und sparen sich damit den Gang zum Straßenverkehrsamt.
Ulrike Holz, Leiterin des Straßenverkehrsamtes, freut sich, dass Verwaltungsprozesse durch diesen neuen Service bürgerfreundlicher, schneller und effizienter werden. Im Rathaus bezahlen Bürger für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren die gleichen Gebühren wie im Straßenverkehrsamt, so dass für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Das Gesetz schreibt vor, dass Bürger ihre neue Adresse direkt nach dem Umzug in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eintragen lassen müssen. Denn nur wenn die Anschriftenänderung beim Straßenverkehrsamt bekannt ist, kann bei einem Verkehrsvergehen die verantwortliche Person schnellstmöglich ermittelt werden. Hinzu kommt, dass bei Unglücksfällen Angehörige direkt benachrichtigt werden können.
In der Vergangenheit haben Fahrzeughalter häufig im Umzugsstress den früher zusätzlichen Behördengang vergessen. Das Versäumnis fällt dann oft erst im Kraftfahrt-Bundesamt auf und hat ein Mahnverfahren zur Folge.