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Machen Sie mit beim „Stadtradeln“!
Das Stadtradeln trotzt dem Coronavirus: Vom 5. bis 26. Juni 2020 können alle Radbegeisterten in Korschenbroich wieder kräftig in die Pedalen treten und wertvolle Kilometer für`s Klima sammeln. Ein paar Einschränkungen wird es leider trotzdem geben: Die Eröffnungsveranstaltung entfällt und das geltende Kontaktverbot muss zwingend eingehalten werden.
Mitmachen können einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer genauso wie Gruppen, in der die Mitglieder individuell Kilometer für das Team sammeln und nicht zusammen unterwegs sind – je mehr, desto besser. Schließlich geht es darum, den Kohlendioxid-Ausstoß zu senken und (wieder) fit zu werden. Hinter Dormagen und Kaarst belegte Korschenbroich 2019 Platz drei in der Kreiswertung. Vielleicht gelingt 2020 noch eine bessere Platzierung?
Gesund für Mensch und Umwelt
Das örtliche „Stadtradeln“ wird ausgerufen vom Klimabündnis im Rhein-Kreis Neuss. Dieses ist wiederum Teil eines großen Netzwerkes aus 1700 Städten, Gemeinden und Landkreisen in 26 europäischen Ländern. Ziel des Stadtradelns ist es, Menschen für das Fahrrad als ideales Nahverkehrsmittel zu begeistern. Über die jeweils dreiwöchige Kampagne hinaus soll das Rad als Alternative zum Auto ins Bewusstsein rücken. Umwelt und Gesundheit profitieren davon!
Mitmachen ist ganz einfach
Alle gefahrenen Kilometer werden erfasst und fließen in die Gesamtwertung ein. Unter folgendem Link kann man sich ab sofort zur Teilnahme anmelden: www.stadtradeln.de/radlerbereich
Klassencup
Für Schülerinnen und Schüler ruft die Stadt einen eigenen Klassencup aus. Anmelden kann sich eine Klasse (plus Lehrer/in) oder ein Kurs (plus Tutor/in), gewertet werden die Gesamtkilometer der Gruppe. Der erste Platz wird mit einem Gutschein belohnt.
Postkarten
Es gibt kostenlos zwei tolle Postkartenmotive, die zum Radeln aufrufen. Der ideale Gruß für Freunde, die Familie oder Nachbarn. Die Postkarten liegen ab dem 20. Mai im Rathaus Sebastianusstraße aus.
Kontaktverbot
Geradelt wird am besten allein, zu zweit, mit dem eigenen und/oder mit einem weiteren Hausstand. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt auch beim Fahrradfahren!