Jeder kann durch Unfall oder eine schwere Krankheit in eine Situation kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst ordnen kann. Daher empfiehlt Erwin Beeg, Leiter der Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Zusammen mit seinem Team berät er Interessierte kostenlos zu Fragen rund um Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung. Eine Gebühr in Höhe von 10 Euro wird nur für die Beglaubigung einer Unterschrift erhoben. Erwin Beeg erklärt, was im Notfall wichtig ist.
Wer eine Vorsorgevollmacht ausstellt, bevollmächtigt eine Person seines Vertrauens dazu, im Bedarfsfall zu handeln. Das können alltägliche Dinge wie Bankgeschäfte sein. Voraussetzung ist uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten. Weil auch Familienangehörige, Ehegatten und Kinder nur mit einer schriftlichen Vollmacht rechtlich handeln können, sollte jeder solch eine Vorsorgevollmacht ausfüllen und unterschreiben. Empfehlenswert ist vor dem Ausstellen einer Vollmacht ein Beratungsgespräch in der Betreuungsstelle oder in einem Notariat.
Sinnvoll ist darüber hinaus eine Patientenverfügung. Dies ist eine schriftliche Verfügung über gegebenenfalls zu ergreifende bzw. zu unterlassende lebenserhaltende medizinische Maßnahmen. Sie richtet sich an den behandelnden Arzt im Notfall, und der Arzt ist an diese Patientenverfügung gebunden. Darüber hinaus ist auch eine Betreuungsverfügung sinnvoll – je nach Lebenssituation und persönlichen Bedürfnissen. Der Verfasser äußert in dieser Verfügung seinen Wunsch, wer vom Betreuungsgericht bestellt werden soll, wenn er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Wer einen Beratungstermin im Kreisjugendamt wahrnehmen möchte, meldet sich vorher unter Tel. 02161 6104-5150 an. Informationen zur Betreuungsstelle gibt es im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/jugend.