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Führerscheine sollen fälschungssicher werden. Daher müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, nach Vorgaben der Europäischen Union umgetauscht werden. Das gilt für alle Fahrzeugklassen. Für die Umsetzung wurde ein klarer Zeitplan festgelegt. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, muss diesen im Laufe diesen Jahres, spätestens aber bis 19. Januar 2022, bei seiner zuständigen Führerscheinstelle umtauschen. Wie folgt, muss der Führerschein für folgende Jahrgänge neu beantragt werden: 1959 - 1964 Geborene bis zum 19.01.2023, 1965 - 1970 Geborene bis zum 19.01.2024 und 1971 oder später Geborene bis zum 19.01.2025. Wer jedoch vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein erst bis zum 19.1.2033 umtauschen.
Die neuen fälschungssicheren Führerscheine sollen in einer gemeinsamen Datenbank erfasst werden können sowie ein Ablaufdatum von 15 Jahren bekommen. Was bedeutet, dass das Dokument ungültig ist, nicht aber, dass der Halter damit seine Fahrerlaubnis verliert. Der Antrag auf den Umtausch kann nur persönlich gestellt werden und soll 25 Euro kosten. Außerdem benötigen Sie dann neue biometrische Passbilder.