Im Zuge der Corona-Pandemie sind Begriffe wie Home-Schooling, Home-Office, Mund-Nasen-Schutz und Lockdown zu festen Bestandteilen unseres Wortschatzes geworden. Ebenso wie das Kurzarbeitergeld, welches direkten Einfluss auf die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hat. Das Kurzarbeitergeld stellt eine Lohnersatzleistung dar und verpflichtet, sofern dieses mehr als 410 € im Jahr beträgt, zur Abgabe einer Steuererklärung. Prinzipiell ist das Kurzarbeitergeld steuerfrei, es wird jedoch am Endes des Jahres in die Berechnung des individuellen Steuersatzes mit einbezogen.
Für Arbeitnehmer ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, die durch Corona veränderte Arbeitssituation in der Steuererklärung geltend zu machen. Wie verhält es sich steuerlich bspw. mit dem provisorischen „Home-Office“ am Küchentisch? Steht dem Arbeitnehmer kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung, so besteht die Möglichkeit die Home-Office-Pauschale in Anspruch zu nehmen. Das Finanzamt erkennt pauschal 5 € pro jeden Tag (höchstens jedoch 600 € pro Jahr) an, an dem während der Corona-Pandemie ausschließlich von Zuhause aus gearbeitet wurde.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Kosten für Telefon und Internet abzusetzen, sofern Ihre Tätigkeit die berufliche Nutzung Ihres privaten Telefonanschlusses mit sich bringt. Hier sieht der Gesetzgeber zwei Alternativen vor: Entweder Sie setzen pauschal 20 % der angefallenen Kosten an (höchstens jedoch 20 € pro Monat) oder Sie ermitteln den abziehbaren Prozentsatz der monatlichen Kosten durch Einzelnachweise selbst.
Strittig ist noch die Absetzbarkeit der Kosten für die Anschaffung von Masken am Arbeitsplatz. Vermutlich wird die Finanzverwaltung so argumentieren, dass diese Kleidung auch privat getragen werden kann, sodass sie diese Kosten nicht oder nur anteilig anerkennen wird.
Neben der Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der während der Corona-Pandemie zusätzlich entstandenen Kosten, hat der Gesetzgeber die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert und Möglichkeiten der Stundung von Steuerschulden für wirtschaftlich durch die Corona-Pandemie Betroffene beschlossen.
Die Corona-Pandemie kann sich folglich auch auf die Erstellung Ihrer Steuererklärung auswirken.
Sollten Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung Hilfe benötigen, dürfen Sie uns gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne!
Ruth Scherer · Beratungsstellenleiterin
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