Die Ausbreitung des Corona-Virus und die verhängten Schutzmaßnahmen schaden der Wirtschaft massiv. Viele Unternehmen im Stadtgebiet sind von den verordneten Schließungen betroffen oder können nur eingeschränkt arbeiten. Daher wird auch die Stadt Korschenbroich weiterhin unbürokratische und schnelle Hilfen anbieten, mit dem Ziel die Liquidität der Unternehmen zu erhalten.
Die Unternehmen im Stadtgebiet, die von der Krise betroffen sind, können aus diesem Grund wie bereits im Vorjahr bis zum 31.12.2021 die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen beantragen. Dabei ist eine unmittelbare und nicht unerhebliche wirtschaftliche Betroffenheit durch die Pandemie darzulegen. Der Antrag kann formlos per Mail unter Angabe der Steuernummer oder des Kassenzeichens an die Mailadresse steuern@korschenbroich.de gerichtet werden. Die Stadt wird die Vorauszahlung auf dieser Basis anpassen, auch wenn der Bescheid des Finanzamtes noch nicht vorliegt. Die Unternehmen sind dennoch gehalten, sich auch an das zuständige Finanzamt zu wenden. Sobald der Bescheid des Finanzamtes bei der Stadt vorliegt, wäre auch eine Erstattung bereits geleisteter Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr möglich.
Neben der Anpassung der Vorauszahlung können Unternehmen auch die Stundung von etwaigen Nachzahlungen für vergangene Jahre beantragen. Die wirtschaftlich erfolgreichen Jahre 2017-2019 führen zum Teil zu Nachzahlungen, die aktuell fällig werden können. Hier können sich betroffene Unternehmen an die Stadt wenden und haben die Möglichkeit, für diese Beträge eine zinsfreie Stundung bis zum 30.06.2021 zu erhalten.