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Wer bis zum 31.03.2021 seine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug der Klasse B mit einem Automatikgetriebe absolviert, bekommt die Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen und darf somit nur Automatikfahrzeuge fahren. Dies ändert sich zum 01.04.2021.
Der Gesetzgeber hat eingesehen, dass diese Art der Ausbildung nicht mehr zeitgemäß ist und eine nicht nötige Belastung in der Prüfung darstellt. Ab dem 01.04.2021 ist es, trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, möglich Schaltwagen zu fahren. Voraussetzung dafür sind mindestens 10 Fahrstunden und eine 15-minütige Prüfungsfahrt auf
einem Schaltwagen mit dem Fahrlehrer, also ohne TÜV-Prüfer.
Wenn der Bewerber hierbei zeigt, das er sicher mit dem Schaltwagen fahren kann, ist es dem Fahrlehrer möglich eine Bescheinigung auszustellen. Damit erhält man den Eintrag B197 und darf ganz regulär sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren. In der Praxis brauchen die Fahrschüler selten mehr als 10 Fahrstunden, um das reine Schalten und Anfahren mit einem Schaltgetriebe zu erlernen.
Somit vereinfacht sich die Ausbildung erheblich und die Kosten werden reduziert. Ihre Fahrschule berät Sie gerne ausführlich.