Besonders sind Flächen in der Nähe von Fluss- und Bachauen sowie von Wald- und Forstflächen von Interesse, aber auch alle sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen kommen für den Ankauf in Frage. Die Flächen werden zur Anlage von ökologischen Ausgleichsflächen und zur Ortsrandeingrünung oder als potenzielle Tauschflächen benötigt. Die Anlage von Ausgleichsflächen ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn in bislang unbebauten Außenbereichen an anderer Stelle eine Versiegelung stattfindet, beispielsweise durch eine Neubebauung. Durch eine ökologisch hochwertigere Bepflanzung der Flächen wird der ökologische Verlust kompensiert. Wer ein solches Grundstück verkauft, trägt somit zur langfristigen Handlungsfähigkeit der Stadt Korschenbroich im Baubereich bei. Als potenzielle Käuferin muss die Stadt zeitlich relevante Formalitäten einhalten und wird deshalb oftmals bei breit angebotenen Grundstücken nicht berücksichtigt. Daher freut sich das Amt 61 (Stadtplanung und Bauordnung, Stadtentwicklung) über Kaufangebote. Der Preis für eine interessante Fläche kann in einem vertretbaren Rahmen individuell verhandelt werden. Gerne steht Henning Pullen unter 02161.613-180 oder per Mail unter henning.pullen@korschenbroich.de als zuständiger Mitarbeiter im Bereich „unbebaute Liegenschaften“ für weitergehende Fragen zur Verfügung.