Wer zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehört und noch einen grauen oder rosa Führerschein besitzt, sollte diesen
sobald wie möglich umtauschen. Wer den Kartenführerschein beantragen will, kann dies bequem von zuhause aus erledigen.
Straßenverkehrsamtsleiterin Ulrike Holz weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Bearbeitung per Upload einfach möglich ist, wenn Kunden das Passbild, die Unterschrift und die Kopien des alten Führerscheins sowie des Ausweises in dem dafür vorgesehenen Formular hochladen. „Wir bearbeiten die Online-Anträge vorrangig“, erläutert sie. „Dabei ist die Bearbeitungszeit sehr viel kürzer als bei den Personen, die für den Umtausch zunächst einen Termin vereinbaren müssen und dann zu uns ins Amt kommen.“ Dennoch müssen sich Kunden auf eine mehrmonatige Wartezeit einstellen, da die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden. Eine persönliche Abholung ist aufgrund einer vorgeschriebenen Identitätsprüfung weiter erforderlich.
Die Pflicht zum Umtausch der alten grauen und rosa Führerscheine geht in den nächsten Jahren weiter, die Umstellung erfolgt stufenweise nach Jahrgängen.
Alle Informationen zum Umtausch finden sich auch auf der Internetseite des Rhein-Kreis Neuss unter www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto.