Bürgermeister Marc Venten
„Nach einer großen Zuwanderung geflüchteter Menschen insbesondere in den Jahren 2015 bis 2017 verzeichnet unser Land seit fast einem Jahr erneut eine erheblich gestiegene und anhaltend große Zahl zu uns flüchtender Menschen.“ Dies formulierte jetzt Bürgermeister Marc Venten in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, der vom Landrat und den Bürgermeisterkolleginnen und –kollegen der weiteren Kommunen im Rhein-Kreis Neuss mitunterzeichnet wurde.
Venten führt weiter aus: „Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch aus der Zeit von 2015 noch viele ausreisepflichtige Menschen in den Kommunen sind. Wir verstehen es nicht nur als gesetzliche Aufgabe, sondern erachten es als selbstverständlich, vorrangig denjenigen, die vor Krieg flüchten müssen oder aus verschiedenen Gründen aus ihrer Heimat vertrieben werden, Schutz zu gewähren. Erfreulicherweise werden unsere Bemühungen von den Bürgerinnen und Bürgern unserer Kommunen bisher verständnisvoll mitgetragen. Allerdings stößt diese Pflicht und das Selbstverständnis an Grenzen, wenn wir vor Ort nicht mehr in der Lage sind, alle zu uns geflüchteten Menschen unterzubringen und in der
weiteren Zeit zu integrieren.“
Venten mahnt: „Wir blicken mit großer Sorge auf die Entwicklung der letzten Monate und befürchten eine erhebliche Belastungsprobe für die Gesellschaft, wenn wir weitere Sporthallen und andere öffentliche Einrichtungen für längere Zeit oder gar dauerhaft für die Unterbringung
in Anspruch nehmen müssen.“
Mit dem Brief wurde eine große mediale Aufmerksamkeit erzeugt. Auch Fernseh- und Radioredaktionen griffen das Thema auf. In den Interviews konnte der Bürgermeister aufzeigen, welche Schritte er und seine Amtskolleginnen und –kollegen im Rhein-Kreis Neuss sich von der Bundesregierung erhoffen. Neben finanzieller Ausstattung geht es dabei besonders um die Frage, wie der Zustrom gemindert werden kann bzw. Zugewanderte ohne Schutzanspruch zu Rückkehrenden werden. Nach Ventens Ansicht sollten geflüchtete Menschen erst dann auf die Kommunen verteilt werden, wenn deren Aufenthaltsstatus geklärt sei. Erst dann könnten Integrationsmaßnahmen ansetzen und erfolgreich laufen. „Nur Kommunen, die die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen können, sind die Grundlage für ein funktionierendes Gemeinwesen in unserem Land. Das muss das gemeinsame Interesse aller staatlichen Ebenen sein“, heißt es im Brandbrief.