In Verhandlung steht aktuell der Plan für eine zentrale Flüchtlingsunterkunft des Landes NRW im Gewerbegebiet „Am Püllenweg“.
In der Unterkunft sollen 400 geflüchtete Menschen Obdach finden. Die Unterbringung sieht eine eigene Betreuung von Schulkindern, eine Kindertageseinrichtung sowie unterschiedliche Freizeitmöglichkeiten vor.
Was ist eine Zentrale Flüchtlingsunterkunft des Landes?
Im Anschluss an den Aufenthalt in einer Erstaufnahmeunterkunft erfolgt der Transfer in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung, eine Sammelunterkunft des Landes. Die Einrichtungen liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung (für Korschenbroich ist es die Bezirksregierung Düsseldorf). Für die Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden werden privatgewerbliche oder gemeinnützige Betreuungsdienstleister beauftragt. In den Zentralen Unterbringungseinrichtungen verbleiben die Schutzsuchende bis zur Zuweisung oder Ausreise bzw. Abschiebung. Zugewiesene Personen werden aus den Zentralen Unterbringungseinrichtungen auf die Kommunen verteilt.
Um die Kommunen aufgrund der hohen Zugänge von Geflüchteten zu entlasten, sollen die Unterbringungsplätze in Landesunter-
künften unabhängig vom Einrichtungstyp künftig zu 100 Prozent auf die Aufnahmeverpflichtung der jeweiligen Kommunen angerechnet werden.
Mittlerweile wurde auf change.org eine Petition gestartet, die die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung in Kleinenbroich am Püllenweg verhindern soll. Wer diese Petition unterschreiben möchte -> hier klicken.