Was darf ich an meinem Haus verändern – und was nicht? In den Stadtteilen Korschenbroich und Glehn wird diese Frage in der Gestaltungssatzung beantwortet. Mit ihrer Hilfe sollen typische Ortsansichten geschützt und bewahrt bleiben. Die Satzung ist auf der Seite www.korschenbroich.de (Suche: Gestaltungssatzung) hinterlegt. Sie sollte beispielsweise dann zurate gezogen werden, wenn man eine Wärmedämmung oder die Installation einer Photovoltaikanlage plant.
„Wir möchten die Gestaltungssatzungen stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken“, sagt Dieter Hoffmans, Leiter des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung. Künftig werden er und sein Team forciert darauf achten, welche baulichen Veränderungen an Gebäuden vorgenommen werden – und ob diese zuvor angemeldet bzw. genehmigt waren. Eine fotografische Erfassung aller Gebäude in Korschenbroich und Glehn hat im Frühjahr 2023 stattgefunden und wird ggf. beim Abgleich helfen. Für welche Gebiete sie genau gilt, ist den beigefügten Karten zu entnehmen.
Wichtig zu wissen: Ein und dieselbe Maßnahme kann – je nach Standort – ganz unterschiedlich bewertet werden. Ist beispielsweise ein nachträglich angebrachter, moderner weißer Klinker in einer Neubausiedlung gar kein Problem, kann er in einem historischen Ensemble aus roten Backstein-Häusern störend wirken. Deshalb nehmen die Gestaltungssatzungen die sensiblen Ortsteilzentren Korschenbroich und Glehn in den Blick. „Aber auch innerhalb der Satzungsbereiche können geplante Vorhaben an der einen Stelle problematisch sein, an der anderen nicht“, so Hoffmans. Auch „kleine“ Maßnahmen wie neue, veränderte Fenster, die Entfernung von Klappläden oder Mauern oder die Neugestaltung von Eingangsbereichen unterliegen den Regelungen.
Unbedingt zu empfehlen ist deshalb ein Blick in die entsprechende Gestaltungssatzung – und gerne das persönliche Gespräch vor der
Umsetzung von Veränderungen. Ansprechpartner ist Klaus Linkenheil aus dem Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Tel. 02161.613-141,
Mail an Klaus.Linkenheil@korschenbroich.de.