Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss umzieht, kann direkt im Bürgerbüro die Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern lassen. Bei der Ummeldung einfach Personalausweis und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mitbringen. Für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren werden die gleichen Gebühren wie im Straßenverkehrsamt erhoben. Gesetzlich ist festgelegt, dass die neue Adresse direkt nach dem Umzug in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eingetragen werden muss. Denn nur wenn die Anschriftenänderung beim Straßenverkehrsamt bekannt ist, kann bei einem Verkehrsvergehen die verantwortliche Person schnellstmöglich ermittelt und bei Unglücksfällen Angehörige direkt benachrichtigt werden.
Weitere Infos unter: www.rhein-kreis-neuss.de/sva