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Der Kreistag hat die „Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss“ einstimmig beschlossen. Die sogenannte Katzenschutzverordnung tritt zum 1. August 2024 in Kraft.
Zweck der Verordnung ist der Schutz frei lebender Katzen in Gebieten, in denen Tiere gehäuft auftreten und infolge von Krankheiten und Unterernährung ausgesetzt sind. Die Leiden lassen sich darauf zurückführen, dass die Population frei lebender Katzen im Kreis zu groß ist, wodurch sich Krankheiten schnell verbreiten. Die Verordnung enthält eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen. Die Kosten müssen von den Tierhaltern selbst getragen werden. Sollte es zu Härtefällen kommen, können gemeinsam mit der Kreisverwaltung und den Tierschutzvereinen Lösungen erarbeitet werden.