VERSICHERUNG, STEUERN & RECHT

Private Haftpflichtversicherung

Es besteht in Deutschland keine Pflicht zur privaten Haftpflichtversicherung, jedoch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass sie für jeden sinnvoll ist. Sie deckt Schäden ab, die bei Dritten vom Versicherungsnehmer angerichtet und auch verschuldet wurden.

Ein Moment der Unachtsamkeit genügt und der Schaden kann groß sein. Im schlimmsten Fall, beispielsweise bei Personenschäden, können die Forderungen so hoch sein, dass sonst ein Leben lang gezahlt werden muss. Die Haftpflicht deckt auch Angelegenheiten wie Unfälle ab, die Sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer herbeiführen. Schnell können hier fünf- oder sechsstellige Summen entstehen aufgrund von Pflegeansprüchen, Verdienstausfall und/oder Berufsunfähigkeit sowie weiteren medizinischen Kosten. Sachschäden, die zum Beispiel bei Wohnungsbränden entstehen, können sich schnell aufsummieren, etwa, wenn sich der Brand auf die Nachbarwohnungen ausbreitet. Wer also nicht versichert ist, haftet mit seinem Privatvermögen.

Umfassender Schutz schon für wenig Geld
Die Tarife sind meist günstiger, als man denkt. Die meisten sind bereits für weit unter 100 Euro im Jahr zu haben. Dennoch lohnt es sich, aktuelle Angebote zu vergleichen und sich eingehend zu informieren.
Eine Haftpflicht ist flexibel ausbaubar: Man kann Zusatzleistungen oder Spezialtarife für einen bestimmten Lebensbereich abschließen. Z.B. werden Risikosportarten wie Motorsport oder Fallschirmspringen in der Regel nicht von einer regulären Police abgedeckt, hier ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig.

Allmählichkeitsschäden und Forderungsausfalldeckung
Die so genannten Allmählichkeitsschäden - die auf jeden Fall ein Baustein einer Police sein sollten - sind Schäden, die über einen Zeitraum von Wochen, Monaten oder Jahren entstehen können und erst später größere Auswirkungen haben. Beispiel: Sie bohren ein Loch in die Wand Ihrer Mietwohnung und beschädigen versehentlich ein Wasserrohr. Nach und nach tritt Wasser aus und beschädigt den Fußboden.
Genauso sollte die Forderungsausfalldeckung nicht fehlen. Hier handelt es sich um Schäden, die man selbst erlitten hat, für die der Verursacher jedoch nicht aufkommen kann. Zum Beispiel: Sie werden von einem Fahrradfahrer angefahren und erleiden einen Knochenbruch. Der Fahrer besitzt keine Haftpflichtversicherung. Sie tragen anfallende Kosten für Medikamente, Verdienstausfälle und etwaige Anwaltsdienste. Hierfür tritt dann Ihre private Haftpflicht ein.


KFZ-Versicherung

Jedes Auto muss versichert sein, sonst gibt es keine Zulassung. Vorgeschrieben ist der Grund­schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer mehr will, kann dazu noch eine Teilkasko- oder ein Voll­kasko­versicherung abschließen. Bei Kfz-Versicherungen gelten bestimmte Kündigungsregeln, hier ist der 30. November oftmals das ausschlaggebende Datum.

Kfz-Haft­pflicht versichert nur fremde Schäden
Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Verursacht der Fahrer einen Unfall, deckt die Kfz-Versicherung die Schäden, die der andere Verkehrs­teilnehmer erleidet – egal, ob das ein Fußgänger, ein Auto­fahrer oder ein Fahr­radfahrer ist. Für die Reparatur des eigenen Autos kommt die Kfz-Haft­pflicht nicht auf.

Teilkasko­ Versicherung
Sie zahlt, wenn das Auto gestohlen wird, bei Diebstahl einzelner Teile sowie bei Einbruch. Bei den meisten Teilkaskofällen geht es um Glasbruch. Darüber hinaus greift die Versicherung bei Unwetter: Sturm, Hagel, Über­schwemmung, Blitz­schlag. Mitversichert sind meist auch Schäden durch Wildunfälle oder Marderbisse, ebenso Schäden durch Brand und Explosion sowie Kurzschlussschäden an der Verkabelung. In einigen Tarifen sind auch die Folgen von Schnee- und Dachlawinen versichert. Sturm­schäden begleicht die Teilkasko erst ab Windstärke 8.

Vollkasko ist sinnvoll für teure Pkw
Die Voll­kasko zahlt nach einem Unfall den Schaden am eigenen Wagen, auch wenn der Fahrer selbst Schuld war. Darüber hinaus greift sie bei Vandalismus, zum Beispiel wenn Unbekannte den Lack zerkratzen oder die Antenne abbrechen. In der Vollkasko ist der Schutz Teilkasko enthalten. Die Voll­kasko ist ratsam für teure Autos.

Bei der Kfz-Versicherung müssen bestimmte Kündigungsregeln beachtet werden. Sie ist jährlich kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Häufig ist hier das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Gekündigt werden muss hier also meist bis zum 30. November. Es lohnt sich, jedes Jahr im Herbst zu prüfen, ob die Autoversicherung gewechselt werden sollte. Denn das kann schnell mal 100 Euro Ersparnis bringen. Falls schon sehr lange nicht mehr oder noch nie die Autoversicherung gewechselt wurde, ist vielleicht sogar noch mehr möglich. Also lohnt sich unbedingt ein Vergleich. Doch nicht allein der niedrigere Preis ist ausschlaggebend, es kommt natürlich auch auf die Leistungen an, die nicht zum Nachteil sein sollten.



Absicherung gegen Elementarschäden

Auch in Korschenbroich macht der Starkregen kein Halt, das zeigte sich mehrfach in der Vergangenheit. In kurzer Zeit gingen große Mengen an Wasser nieder und überfluteten rasend schnell Straßen, Keller und Wohnungen. Wasser richtet oftmals verheerende Schäden an Wohnungen, Häusern und Autos an. Gut, wenn man da richtig versichert ist. Das Problem: Viele wissen nicht, in welchen Fällen ihre Versicherung zahlt.

Hilft eine Hausratversicherung bei Starkregen-Schäden?
Wird das Haus, Wohnung oder Keller durch Starkregen überschwemmt und dabei der Hausrat, also Möbel oder Inventar, beschädigt, kommt die Hausratversicherung wie bei der Wohngebäudeversicherung nur dafür auf, wenn eine Elementarschadenversicherung mit eingeschlossen ist.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung deckt neben Sturmschäden auch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden ab. Auch die Folgeschäden sind meist mitversichert – wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände und Decken beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um die Gebäudeschäden zu beseitigen. Im Fall von Starkregen aber und daraus folgenden Überschwemmungen tritt sie grundsätzlich nicht ein. Nur wenn auch sie mit einer Elementarschadenversicherung erweitert ist.

Elementarschadenversicherung gegen Starkregen & Co.
Da Unwetterschäden sich mehr und mehr häufen, ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll. Unter Elementarschäden versteht man die Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck. Die Elementarschadenversicherung wird in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge abgeschlossen.

Was wird von der Elementarschadenversicherung (nicht) abgedeckt?
Wenn z.B. ein Gewässer übers Ufer tritt, das Grundstück durch Regen überschwemmt wird oder Grundwasser an die Oberfläche tritt und dann ins Haus läuft, besteht dafür Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt. Das heißt, wenn Grundwasser von unten in das Mauerwerk des Kellers eindringt, weil es erheblich gestiegen ist, handelt es sich um einen nicht versicherten Schaden, ebenso bei einem Rückstau, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt. Achtung: Nicht versichert sind Schäden durch Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war!
Ein Schaden durch Schneedruck liegt beispielsweise vor, wenn das Dach durch das Gewicht des Schnees einstürzt. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen, wenn der Schnee von Bäumen niedergeht.

Gebäude im Rohbau, die von Unwetterschäden betroffen sind, werden nicht von der Elementarschadenversicherung abgedeckt. Während der Bauphase springt die Bauleistungsversicherung ein.

Tipp: Sollte keine Rückstausicherung vorhanden sein, erkundigen Sie sich bei der Stadtentwässerung, wo diese am besten eingebaut werden kann, und beauftragen dann einen Sanitärfachbetrieb.

Die Informationen dienen als Orientierung, die genauen Bedingungen besprechen Sie mit Ihrer Versicherung bzw. Makler.