Für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen können bei der „Unteren Denkmalbehörde“ der Stadt Korschenbroich städtische Fördermittel beantragt werden. Die Mittel betrugen in den vergangen Jahren jeweils 2.000 Euro. Diese wurden stets durch Landesmittel in gleicher Höhe ergänzt.
Zu den kleineren Denkmalpflegemaßnahmen gehören z.B. bauliche Erneuerungen wie der Einbau neuer Fenster und Türen oder auch eine Fassadensanierung, Anstriche, Erneuerung einer Toranlage etc. Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist, neben der Denkmaleigenschaft des Objektes, dass die vorgesehenen Aufwendungen dem Erhalt des Denkmalwertes dienen. Vor Durchführung der Maßnahme muss eine denkmalpflegerische Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Korschenbroich erfolgen. Die Höhe der Zuwendung kann maximal 25 % der denkmalrelevanten Gesamtkosten betragen. Sind Sie Eigentümer eines Denkmalobjektes und planen eine kleinere Maßnahme, dann melden Sie sich bitte bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Korschenbroich. Ihre Ansprechpartner sind Dieter Hoffmans
(dieter.hoffmans@korschenbroich.de) und Claudia Schröder (Tel. 02161 613-137, claudia.schroeder@korschenbroich.de).